Nutzungs- und Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Dienste und Produkte der Feuer Software GmbH
§ 1 Vertragsgegenstände
Die Feuer Software GmbH, Amtsgericht Frankfurt am Main HR B 108723, UID: DE313324603 ermöglicht es, dem vorliegenden Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“), Dienste und Produkte der Feuer Software GmbH zu nutzen und diese seinen Nutzern anzubieten. Die Feuer Software GmbH schließt ausschließlich Verträge mit Behörden, Vereinen und Unternehmen, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind.
Der Kunde ist Betreiber eines „Organisations-Benutzers“ und ist berechtigt, die Produkte der Feuer Software GmbH im Rahmen seiner erworbenen Lizenz mit seinen „Nutzern“ im vertraglichen Rahmen zu verwenden. Eine Lizenzierung erfolgt nach Anzahl von „Nutzern“. Die kleinste Einheit von lizenzierbaren „Nutzern“ ist fünf (5). Die Preise richten sich nach einem individuell erstellten Angebot oder den hinterlegten Preisen im Online-Shop .
(1) Die Erstellung eines Nutzer-Accounts als „Organisations-Benutzer“ berechtigt zur kostenlosen Nutzung von 90 Tagen ab Registrierung. Die Feuer Software GmbH behält sich vor, diese Funktion bei missbräuchlichem Verhalten einzuschränken. Missbräuchliches Verhalten schließt auch die Informationsweitergabe an unberechtigte Dritte gegen die Vorgaben dienstlicher Vorschriften ein. https://lizenz.feuersoftware.com
(2) Die Nutzung eines „Organisations-Benutzers“ ist mit Ausnahme des Abs. 1 kostenpflichtig. Der Preis hängt von der Anzahl der gebuchten „Nutzer“ ab.
(3) Der „Organisations-Benutzer“ ist Voraussetzung für alle weiteren mit dem Connect-Dienst verbundenen Produkte und Dienste.
(4) Für alle Nutzer des Connect-Dienstes wird dabei sichergestellt, dass alle Daten nur verschlüsselt (HTTPS) übertragen werden können. So wird ein vertraulicher Austausch von Daten zwischen den bereitgestellten Webservern der Feuer Software GmbH und dem Kunden sichergestellt.
(5) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags.
(6) Die mittlere Verfügbarkeit des Dienstes beträgt 95%. Die Verfügbarkeit des Dienstes ist dann erreicht, wenn der Dienst mindestens 95% der Zeit eines Monats erreichbar war.
(7) Zur Nutzung im Verbund mit Produkten der Feuer Software GmbH verkauft die Feuer Software GmbH im WebShop auch Hardwaregegenstände.
Die angeboten Hardwaregegenstände werden von Partnerfirmen hergestellt und über die Feuer Software GmbH weiterverkauft.
§ 2 Definitionen
(1) EinsatzMonitor
Beim EinsatzMonitor handelt es sich um eine Software für Windows-Betriebssysteme. Diese erlaubt es, Einsatzinformationen schnell und übersichtlich auf einem angeschlossenen Bildschirm darzustellen und/oder auszudrucken. Die Software wird durch die Feuer Software GmbH kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Software kann lokal, ohne Anbindung an das Internet, betrieben werden. Sie benötigt jedoch eine externe Quelle, um die Einsatzinformationen zu erhalten. Dieses ist mittels externer Software sowie mit softwareeigenen Schnittstellen gemäß der Produktbeschreibung/Dokumentation möglich. Eine Internetverbindung zu Update-Zwecken wird empfohlen. Ferner kann der EinsatzMonitor über das Internet verschlüsselt mit dem Connect-Dienst verbunden werden. Sofern der EinsatzMonitor mit Connect verwendet wird, benötigt dieser jeweils eine „Nutzer“-Lizenz pro Endgerät.
(2) EinsatzManager
Bei der Software EinsatzManager handelt es sich um eine Software für Windows-Betriebssysteme. Die Software kann lokal auf Rechnern installiert werden. Sie dient zur Einsatzdokumentation. Die Software kann ohne Internetanbindung verwendet werden. Die Software wird durch die Feuer Software GmbH kostenlos zur Verfügung gestellt. Der EinsatzManager kann über das Internet über eine verschlüsselte Verbindung (SSL) mit dem Connect-Dienst verwendet werden. Sofern der EinsatzManager mit Connect verwendet wird, benötigt dieser jeweils eine „Nutzer“Lizenz pro Endgerät.
(3) Connect- Dienst
Der Connect-Dienst (auch ConnectPortal) ist eine webbasierte Anwendung. Der Connect-Dienst ist kostenpflichtig. Der Connect-Dienst erlaubt es, die Produkte EinsatzMonitor, EinsatzManager, und die Feuer Software Apps (Android / iOS) gemeinsam über das Internet verbunden zu nutzen und zentralisiert zu administrieren. Die Lizenzierung richtet sich nach der Anzahl der lizensierten Nutzer.
(4) Feuer Software Apps (Android / iOS)
Die Feuer Software Apps (Android / iOS) gibt Nutzern die Möglichkeit, auf mobilen Endgeräten Einsatzinformationen zu erhalten. Es handelt sich dabei ausdrücklich nicht um einen Ersatz für eine etwaige Alarmierung. Die Feuer Software Apps (Android / iOS) ermöglicht, Informationen über Verfügbarkeiten an den jeweils zuständigen EinsatzMonitor über den Connect-Dienst weiterzugeben. Weitere Funktionen sind Adressbücher, Newsboard und Kalenderfunktionen, die die allgemeine Verwaltung einer Feuerwehr erleichtern sollen.
Bei den Feuer Software Apps handelt es sich um die EinsatzApp und die TabletApp. Die EinsatzApp steht dabei jedem Nutzer zur Anwendung auf dem privaten Endgerät zur Verfügung, der Kunde muss eine entsprechende Anzahl von „Nutzern“ lizensiert haben. Bei dem EinsatzTablet handelt es sich um eine App, welche für den Betrieb in Einsatzfahrzeugen gedacht ist, die Nutzung des EinsatzTablets benötigt einen Nutzer in der Lizensierung.
Die Feuer Software Apps verfügen über die Möglichkeit, weitere Dienste von Dritten über die App einzubinden. Die Einbindung richtet sich nach den Bedingungen jeweiligen Vereinbarungen mit den Dritten.
§ 3 Kostenpflicht
(1) Unentgeltliche Nutzung von EinsatzMonitor
Der EinsatzMonitor ist eine kostenlose Softwarelösung der Feuer Software GmbH. Er kann lokal ohne zusätzliche Kosten auf Endgeräten installiert und genutzt werden. Es gelten die Rechte und Pflichten aus diesen AGB.
(2) Unentgeltliche Nutzung von EinsatzManager
Der EinsatzManager ist eine kostenlose Software-Lösung der Feuer Software GmbH. Er kann lokal ohne zusätzliche Kosten auf Endgeräten installiert und genutzt werden. Es gelten die Rechte und Pflichten aus diesen AGB.
(3) Kostenpflichte Nutzung der Connect-Dienste
Bei dem Connect-Dienst handelt es sich um Online-Nutzer-Accounts. Kostenpflichtig sind die Erstellung und das Betreiben eines Organisationsaccounts. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Anzahl der in der Organisation lizensierten „Nutzer“, die über Connect verbunden werden sollen. Nutzer-Lizenzen sind Nutzern zuzuordnen. Weiter können Nutzer-Lizenzen auch einzelnen Endgeräten zugeordnet werden, sofern diese keinen Nutzerbezug haben. Bei diesen Endgeräten handelt es sich um EinsatzMonitore, EinsatzManager und UBX-Boxen.
Gesondert betrachtet werden “Sensoren” beispielsweise von Drittanbietern (bsp. CVM-Sensoren). Hier werden für einen Sensor jeweils zwei (2) Lizenzen berechnet.
(3a) Der Connect-Dienst kann zu Testzwecken einmalig in einem Zeitraum von 90 Tagen nach Registrierung bei der Feuer Software GmbH auf Probe genutzt werden.
(4) Der zahlungspflichtige Nutzungszeitraum (Lizenz) beginnt mit der Bestellung im Online-Shop (shop.feuersoftware.com). Die Lizenzen gelten für ein Jahr ab der Bestellung im Online-Shop. Der entsprechende Leistungszeitraum wird auf der Rechnung ausgewiesen. Weitere Lizenzen im Anschluss werden an die bestehenden Lizenzen angerechnet, können jedoch frühestens 90 Tage vor Ende der jeweiligen Laufzeit gebucht werden. Eine Erhöhung von Lizenzen ist innerhalb eines Jahres nach Rücksprache mit der Feuer Software GmbH individuell möglich. Hierzu bitte Kontakt unter info@feuersoftware.com aufnehmen.
§ 4 Pflichten der Feuer Software GmbH
(1) Feuer Software GmbH verpflichtet sich, dem Nutzer die beschriebenen kostenpflichtigen Vertragsgegenstände für die Vertragslaufzeit bereitzustellen. Die Feuer Software GmbH ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die in den Produkten und Diensten verarbeiteten Daten nur verschlüsselt und vor dem Zugriff unberechtigter Dritte geschützt sind.
(2) Teilweise können die Funktionen der Produkte und Dienste der Feuer Software GmbH durch Produkte Dritter erweitert werden. Bei den externen Produkten handelt es sich teilweise um kostenpflichtige Produkte. Diese sind nicht im Umfang der oben genannten Produkte enthalten.
§ 5 Pflichten des Nutzers
(1) Mit Installation/ Nutzung der Dienste von Feuer Software erkennt der Nutzer die in §5 niedergeschriebenen Nutzungsbedingungen an.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet, Daten ausschließlich unter der Nutzung und Anerkennung gemäß des Internetprotokolls https verabschiedeten Standards zu übermitteln. Er darf ausschließlich die standartmäßig anerkannten oder durch Feuer Software GmbH vorgegebenen Schnittstellen nutzen. Abweichungen bedürfen der Anzeige gegenüber der Feuer Software GmbH und deren schriftlicher Genehmigung.
(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und sicher vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte aufzubewahren, so dass ein Missbrauch der Daten durch Dritte für den Zugang unmöglich ist. Das persönliche Passwort ist mehrmals jährlich zu ändern. Dritten ist die Nutzung der persönlichen Zugänge untersagt. „Organisations-Nutzer“ sind persönlich zu besetzen. Der Verlust von Zugangsdaten ist dem zuständigen Administrator unmittelbar anzuzeigen.
(4) Nutzt der Kunde die Connect Dienste in einem Umfang, der die erworbenen Nutzungsrechte qualitativ (im Hinblick auf die Art der gestatteten Nutzung) oder quantitativ (im Hinblick auf die Anzahl der erworbenen Lizenzen) überschreitet, so wird er unverzüglich die zur erlaubten Nutzung notwendigen Nutzungsrechte erwerben. Unterlässt er dies, so wird die Feuer Software GmbH die ihr zustehenden Rechte geltend machen.
(5) Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl natürlicher Personen gleichzeitig genutzt werden, die der vom Kunden erworbenen Lizenzen entspricht. Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Kunden. Die Anzahl der Lizenzen sowie Art und Umfang der Nutzung bestimmen sich im Übrigen nach dem Lizenzschein. In keinem Fall hat der Kunde das Recht, die erworbene Vertragssoftware zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren, sie drahtgebunden oder drahtlos öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen oder sie Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, Z.B. im Wege des Application Service Providing oder als „Software as a Service“. Abs. 4 bleibt unberührt.
(6) Die Verantwortung für die rechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten liegt als Auftraggeber beim Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass er die zur Verfügung gestellten Daten im Sinne des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) / EU-DSGVO erheben, speichern und verarbeiten darf. Der Kunde ist verpflichtet eine eigene Datenschutzdokumentation zur Nutzung anzulegen. Der Kunde kann einen eigenen Auftragsverarbeitungsvertrag vorlegen. Sofern kein eigener Auftragsverarbeitungsvertrag abgeschlossen wurde, gilt der von der Feuer Software GmbH bereitgestellte Auftragsverarbeitungsvertrag in der aktuellen Fassung. Die Feuer Software GmbH unterstützt den Kunden auf Anfrage zu Fragen des Datenschutzes durch Bereitstellungen entsprechender Informationen auf der Homepage.
(7) Sofern dem Nutzer eine Straftat oder andere Rechtsverletzung im Zusammenhang mit der Benutzung von Produkten oder Diensten der Feuer Software GmbH vorgeworfen wird, ist die Feuer Software GmbH zur vorübergehenden Sperrung aller Dienste dieser Organisation berechtigt. Wenn ein Verstoß der Nutzer hinreichend wahrscheinlich ist, können die der Organisation zugehörigen Accounts dauerhaft gesperrt werden.
(6) Im Falle einer Sperrung der Dienste nach Abs. 3 hat die Feuer Software GmbH das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits gezahlte Gebühren werden nicht erstattet.
§ 6 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag zur Nutzung der von Feuer Software GmbH zur Verfügung gestellten Dienste beginnt mit deren Freischaltung / Rechnungsstellung und endet mit der Kündigung dieser Dienste oder dem Laufzeitende der jeweiligen Lizenz.
(2) Verträge werden auf ein Jahr abgeschlossen. Der Geldbetrag ist im Voraus geschuldet. Die Lizenz läuft nach einem (1) Jahr Zeitablauf aus und muss neu erworben werden.
§ 7 Formen des Lizenzerwerbs
(1) 1-Jahres-Lizenz
Die 1-Jahres-Lizenz berechtigt zur zeitlich begrenzten Nutzung der Feuer-Software-Connect-Lizenz für 1 Jahr.
(2) Abonnement
Bei einem gesondert abgeschlossenen Abonnement steht dem Nutzer die geleaste Anzahl an Feuer Software Connect Lizenzen für die Dauer von einem Jahr ab Bestellungsdatum. Das Abonnement verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine Kündigung 5 Tage vor Ablauf des Abonnements erfolgt.
(3) Unentgeltliche Lizenz
Der Nutzer hat die Möglichkeit bei Erstellung eines Nutzer-Accounts als „Organisations-Benutzer“ diesen kostenlos 90 Tagen ab Registrierung zu nutzen.
§ 8 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
(1) Die Haftung und Gewährleistung der Feuer Software GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung für Schäden ist jedoch auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Feuer Software GmbH nur, wenn eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wurde. Die Feuer Software GmbH haftet dabei nur für Schäden, die vorhersehbar sind und mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrags bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrags waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.
(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Feuer Software GmbH.
(4) Der Nutzer hat selbst für die ordnungsgemäße Sicherung (Backup) seiner Daten zu sorgen.
§ 9 Überlassung der Software
Die Feuer Software GmbH stellt ihre Software teilweise kostenlos zur Verfügung. Mit der Registrierung erhält der Nutzer das Recht, die Software weltweit auf Endgeräten zu installieren. Nur die Anbindung der Software an den Connect-Dienst ist dabei kostenpflichtig. Die Connect-Dienste berechnen sich dabei nach der Anzahl der lizensierten „Nutzer“. Rechte, die über die Nutzung der Software hinausgehen, werden nicht eingeräumt. Insbesondere das Decodieren und Dekompilieren der zur Verfügung gestellten Software ist nicht gestattet.
§ 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand & Anwendbares Recht
(1) Erfüllungsort für sämtliche vertragliche Leistungen ist Frankfurt am Main.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Gegenüber vollkaufmännischen Vertragspartnern gilt der Sitz der Feuer Software GmbH als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die Feuer Software GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Geschäftssitz des Vertragspartners zu klagen.
§ 12 Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen dadurch nicht berührt werden.
Frankfurt am Main, September 2024
Kontakt:
Dirk Koch –Geschäftsführer–
Feuer Software GmbH
Karlsbader Str. 16
65760 Eschborn
Tel.: 06196 / 5255697
Fax: 06196 / 5255696

