Hallo,
bedenkt bitte dabei dass Ihr an der Dienstvorschrift vorbei rudert und es Probleme im Haftungsfall mit der Versicherung geben kann.
Von daher sollte eine Alarmierung im sinne der hoheitlichen Aufgabe immer über die Leitstelle erfolgen.
Und wenn der Wehrführer, Zugführer etc. dann halt einfach kurz auf der Leistelle anruft...
VG
Lukas
Hallo Lukas,
ein Alarm wurde ja bereits getätigt. Es handelt sich hierbei nur noch um eine gezielte Nachalarmierung.
Oder kannst du deiner Leitstelle sagen, mir fehlen Maschinisten. Bitte nur die Maschinisten alarmieren?
Und wenn man es genau betrachtete ist die Alarmierung über die APP ja dann auch keine Alarmierung der Leitstelle sondern nur eine interne Alarmierung jeder einzelnen Wehr wenn sie nicht direkt über eMIB angebunden ist.