Meldung vom Bayerischen Staatsministerium vom 23.07.2020:
Auswerten einer Alarm-SDS zur Weiterverarbeitung in Apps und Statusmonitoren
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei Feuerwehren, Hilfsorganisationen und Katastrophenschutz werden häufig Systeme zur Zusatzalarmierung bzw. Alarminformation genutzt. Hier haben sich unter- schiedlichste Anwendungen etabliert – von der Alarm-Info-App auf dem Handy bis zum Alarmmonitor im Gerätehaus. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration unterstützt derartige Anwendungen ausdrücklich, um die Einsatzkräfte möglichst breitgefächert im Alarmfalle zu erreichen und effektiv mit notwendigen Einsatzinformationen zu versorgen. Alarm-Info-Apps und Alarmdisplays ersetzen hierbei zwar nicht die offiziellen und gehärtet ausgelegten Alarmwege über Funkmeldeempfänger und Sirenen, stellen aber eine sinnvolle Ergänzung dar.
Um diese Anwendungen auch künftig schnell mit den notwendigen Alarminformationen zu versorgen, wird hiermit einer Auswertung von Alarm-Info-SDS bzw. Callout-SDS über die PEI-Schnittstelle von TETRA-Endgeräten in Liegenschaften und Fahrzeugen der npol BOS (Feuerwehrgerätehäusern, Rettungswachen, Rathäusern, Landratsämtern, Kreiseinsatzzentralen, Einsatzleitwägen, o.ä.) zugestimmt. Beim Auslesen über die PEI-Schnittstelle ist durch den Nutzer sicherzu- stellen, dass die Vertraulichkeit, Authentizität und Integrität der Daten gewährleistet ist, diese Daten nur berechtigten Einsatzkräften zur Verfügung gestellt werden und Daten lediglich ausgelesen werden. Eine Weiterleitung in den öffentlichen Bereich, z.B. Social Media, ist unzulässig. Durch geeignete technische Sicherheits- und Kryptierungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass eine ausreichende Netztrennung zwischen öffentlichem Netz und den in Rede stehenden Alarm-Info-Apps und Alarmdisplays gewährleistet ist. Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Grundlagen liegt in der Verantwortung der empfangenden Dienststelle. Im Übrigen wird auf das IMS D2-0265-129-11 „Auswerten der örtlichen Statusgruppe der Integrierten Leitstelle durch weitere Führungsstellen“ vom 26.06.2018 verwie- sen. Es darf durch die an der PEI-Schnittstelle angeschlossene Anwendung ferner nicht in das Netz des Digitalfunks BOS gesendet werden (siehe Anlage „Schau-bild“). Insofern handelt es sich ausschließlich um einen Ausleitungsvorgang.
Bei der Weiterverarbeitung dieser ausgeleiteten Daten in Anwendungen, Daten- banken und Netzen trägt der jeweilige Betreiber die Verantwortung für die Gewährleistung der IT-Sicherheit.
Bei der in diesem IMS zugrundeliegenden Verfahrensweise handelt es sich um eine Übergangslösung, die soweit möglich um weitere Datenschnittstellen ergänzt werden soll.
Mit freundlichen Grüßen
Ministerialrat